Alles, was recht ist!

Schuldig oder nicht schuldig?

Ein intensiver Einblick in das Strafrecht

Die Sonderwoche zum Thema Strafrecht begann mit einer gezielten Wiederholung der theoretischen Grundlagen des Strafrechts, da diese bereits einige Zeit zurücklagen. Im Anschluss wurde uns die Aufgabe für die kommende Woche präsentiert: die Bearbeitung eines fiktiven Falls. DIe Herausforderung bestand darin, uns entweder in die Rolle eines Staatsanwalts oder in die des Verteidigers zu versetzen. Das Ziel war es, am Freitag vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld mit echten Richtern eine Urteilsverkündung durchzuführen (und natürlich den Fall zu gewinnen)!


Bereits am Dienstagmorgen erhielten wir Besuch von Staatsanwälten und Verteidigern aus dem Kanton Thurgau, mit denen wir gemeinsam Anklageschriften erstellten und erste Verteidigungsstrategien ausarbeiteten.
Ein besonderes Highlight bot sich uns am Mittwoch, als wir die Gelegenheit hatten, einen echten Gerichtsprozess in Zürich mitzuverfolgen. Nur etwa zwei Meter von uns entfernt sass der 20-Jährige, über dessen Zukunft das Gericht zu entscheiden hatte. Wir konnten den gesamten Ablauf eines Strafprozesses hautnah miterleben und es war äusserst faszinierend zu beobachten, wie die Anwälte auf die Vorwürfe der Gegenpartei reagierten. Die gewonnenen Erkenntnisse konnten wir direkt in unsere persönlichen Plädoyers integrieren, die wir für unseren eigenen Fall am Freitag benötigten.
Am Donnerstag verfassten wir schliesslich unser Plädoyer, wobei wir erneut die Anwälte vor Ort konsultierten, um sicherzustellen, dass unsere Argumentation fundiert und rechtlich korrekt war.

Schliesslich versammelten sich alle Beteiligten am Freitag im Bezirksgericht Frauenfeld für den Höhepunkt der Woche. In zwei Durchgängen wurde jeweils der fiktive Gerichtsfall um eine Messerstecherei behandelt. Hier hatten wir die Möglichkeit, das Gelernte anzuwenden und die (echten!) Richter von unserer eigenen Meinung zu überzeugen. Nach den vorgetragenen Plädoyers unserer Staatsanwaltschaft und unserer Verteidigung, sowie der sogenannten Replik und Duplik, fällte das Gericht sein Urteil. In beiden Fällen ging der «Sieg» an die Staatsanwaltschaft, wobei die Verteidigung sich ebenfalls äusserst überzeugend präsentierte.

Autoren: Livio Gmür, Malte Meissner und Moritz Stähli

Fotos: Corinne Hegetschweiler